[thema] bietet Schulungen rund um die Themen Qualität - Umwelt - Sicherheit an.
TERMINE FÜR 2022:
Fachkundelehrgang EfbV / AbfAEV / Betriebsbeauftragter für Abfall
Grundlehrgang: im Juli 2022, im November 2022
Fortbildungslehrgang: im Juli 2022, im November 2022
Sehen Sie unser Schulungsprogramm ein. Hier finden Sie die Informationen zu aktuellen Schulungen und das dazugehörige Online-Anmeldeformular:
Die Schulungen finden in unserem Haus oder als Online-Schulung statt. Schulungen können auch auf Anfrage in Ihrem Haus stattfinden. Sie erhalten hierfür gerne ein Angebot.
Die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb und die Aufrechterhaltung der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis setzt für leitendes Personal die regelmäßige Teilnahme (EfbV, alle 2 Jahre / AbfAEV, alle 3 Jahre) an anerkannten Fachkundelehrgängen voraus.
Die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb und die Aufrechterhaltung der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis, setzt für leitendes Personal die regelmäßige Teilnahme (EfbV alle 2 Jahre / AbfAEV alle 3 Jahre) an anerkannten Fachkundelehrgängen voraus. Zusätzlich können Sie darauf aufbauend, auch die Fachkunde "Betriebsbeauftragter für Abfall" erlangen.
Um Ihrer Aufgabe als Betriebsbeauftragte(r) für Abfall gerecht werden zu können, muss Ihr Fachwissen auf aktuellem Stand sein. Der Nachweis eines Grundlehrgangs, sowie eine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen alle 2 Jahre, wird nach § 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) gefordert.
Die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb und die Aufrechterhaltung der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis setzt für leitendes Personal die regelmäßige Teilnahme (EfbV, alle 2 Jahre / AbfAEV, alle 3 Jahre) an anerkannten Fachkundelehrgängen voraus. Zusätzlich können Sie darauf aufbauend, auch die Fachkunde "Betriebsbeauftragter für Abfall" erlangen.
Um Ihrer Aufgabe als Betriebsbeauftragte(r) für Abfall) gerecht werden zu können, muss Ihr Fachwissen auf aktuellem Stand sein. Der Nachweis eines Grundlehrgangs, sowie eine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen alle 2 Jahre, wird nach § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gefordert.