Um Ihrer Aufgabe als Abfallbeauftragte(r) gerecht werden zu können, muss Ihr Fachwissen auf aktuellem Stand sein. Der Nachweis eines Grundlehrgangs sowie eine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen alle 2 Jahre wird nach § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gefordert.
Um Ihrer Aufgabe als Abfallbeauftragte(r) gerecht werden zu können, muss Ihr Fachwissen auf aktuellem Stand sein. Der Nachweis eines Grundlehrgangs sowie eine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen alle 2 Jahre wird nach § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gefordert.
Die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb und die Aufrechterhaltung der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis, setzt für leitendes Personal die regelmäßige Teilnahme (EfbV alle 2 Jahre / AbfAEV alle 3 Jahre) an anerkannten Fachkundelehrgängen voraus. Zusätzlich können Sie darauf aufbauend, auch die Fachkunde "Betriebsbeauftragter für Abfall" erlangen.
Die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb und die Aufrechterhaltung der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis setzt für leitendes Personal die regelmäßige Teilnahme (EfbV, alle 2 Jahre / AbfAEV, alle 3 Jahre) an anerkannten Fachkundelehrgängen voraus.
Die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb und die Aufrechterhaltung der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis setzt für leitendes Personal die regelmäßige Teilnahme (EfbV, alle 2 Jahre / AbfAEV, alle 3 Jahre) an anerkannten Fachkundelehrgängen voraus. Zusätzlich können Sie darauf aufbauend, auch die Fachkunde "Betriebsbeauftragter für Abfall" erlangen.