Fachkunde nach Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) - Grundlehrgang - Dauer: 3 Tage (Fr., Fr., Sa.)
Die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb und die Aufrechterhaltung der abfallrechtlichen Transportgenehmigung setzt für leitendes Personal die regelmäßige Teilnahme (EfbV alle 2 Jahre / AbfAEV alle 3 Jahre) an anerkannten Fachkundelehrgängen voraus. Zusätzlich können Sie darauf aufbauend auch die Fachkunde "Betriebsbeauftragter für Abfall" erlangen. Die Firma [thema] Managementsysteme GmbH veranstaltet für Sie in Landsberg den Grund- und Fortbildungslehrgang.
Lehrgangsbeschreibung: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG) sieht nach § 56 die Anerkennung als „Entsorgungsfachbetrieb“ (Efb) gemäß Efb - Verordnung für Unternehmen der Abfallwirtschaft vor. Nach § 54 KrwG und mit Verabschiedung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) ist auch für Transportunternehmen eine Neuregelung der Abfallbeförderung eingetreten. Beide Verordnungen verlangen zwingend den Nachweis der Fachkunde für Verantwortliche der Leitung und Beaufsichtigung in den Betrieben.
Hierfür ist die regelmäßige Teilnahme dieser Mitarbeiter an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgang notwendig, in dem die Kenntnisse entsprechend den Forderungen aus den Verordnungen vermittelt werden Unser Lehrgangskonzept ist durch das bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) in Augsburg anerkannt.
Ort: 86899 Landsberg a. Lech
Lehrgangsgebühr Euro 1090,- (zzgl. MwSt.) inklusive Verpflegung
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