Externe Überwachung von BImSchG-Anlagen

Die Firma [thema] Managementsysteme GmbH möchte sich als Dienstleister für die externe Regelüberwachung von BImSchG-Anlagen nach §52 BImSchG vorstellen. Dieser Nachweis ist seit 2007 in Bayern Forderung Ihrer zuständigen Überwachungsbehörde.

Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung als zugelassener Umweltgutachter (DE-V-0236) bei der DAU (deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter m.b.H) und Sachverständiger für Entsorgungsfachbetriebe (für abfallwirtschaftliche Betriebe) an.