Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten ist erforderlich, wenn

  • mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder
  • Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgeabschätzung unterliegen oder es werden geschäftsmäßig Daten zum Zweck der Übermittlung oder der Markt- und Meinungsforschung verarbeitet.

Wir bieten die Betreuung als Datenschutzbeauftragter auf der Basis einer externen Bestellung.

Sie profitieren von einer engen Zusammenarbeit mit zuverlässigen Partnern und haben damit die Gewissheit der Rechtssicherheit im Datenschutz.