Neue Gefahrstoffverordnung ab dem 26.11.2010

Die Gefahrstoffverordnung wurde den neuen europäischen Vorgaben entsprechend angepasst (EG-CLP-Verordnung, GHS und EG-REACH-Verordnung). Damit verbunden ist eine Anpassung des Schutzmaßnahmenkonzepts der GefStoffV erforderlich. Mit der vorliegenden Verordnung wird die Abstufung zwar beibehalten, jedoch stärker an die Gefährdungsbeurteilung angebunden. Die geänderte Verordnung kennt auch den Begriff Schutzstufen nicht mehr, womit man wohl auf diese Einstufung verzichten kann. Handlungsbedarf wird sich auf jeden Fall aus der weiteren Umsetzung der neuen Gefahrstoffvorschriften ergeben.