Fachkunde nach Transportgenehmigungsverordnung (TgV) - Grundlehrgang - Dauer: 3 Tage (Fr., Fr., Sa.)

Die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb und die Aufrechterhaltung der abfallrechtlichen Transportgenehmigung setzt für leitendes Personal die regelmäßige Teilnahme (EfbV alle 2 Jahre / TgV alle 3 Jahre) an anerkannten Fachkundelehrgängen voraus. Zusätzlich können Sie darauf aufbauend auch die Fachkunde "Betriebsbeauftragter für Abfall" erlangen. 

Die Firma [thema] Managementsysteme GmbH veranstaltet für Sie in Landsberg den Grund- und Fortbildungslehrgang.

 

Lehrgangsbeschreibung

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Krw-/AbfG) sieht nach § 52 die Anerkennung als „Entsorgungsfachbetrieb“ (Efb) gemäß Efb - Verordnung für Unternehmen der Abfallwirtschaft vor. Nach § 49 Krw-/AbfG und mit Verabschiedung der Transportgenehmigungsverordnung (TgV) ist auch für Transportunternehmen eine Neuregelung der Abfallbeförderung eingetreten.

Beide Verordnungen verlangen zwingend den Nachweis der Fachkunde für Verantwortliche der Leitung und Beaufsichtigung in den Betrieben. Hierfür ist die regelmäßige Teilnahme dieser Mitarbeiter an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgang notwendig, in dem die Kenntnisse entsprechend den Forderungen aus den Verordnungen vermittelt werden 

Unser Lehrgangskonzept ist durch das bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) in Augsburg anerkannt.

 

Ort 

86899 Landsberg a. Lech, Hinterer Anger 309/310

 

Lehrgangsgebühr

Euro 590,- (zzgl. MwSt.)