Externe Überwachung von BImSchG-Anlagen
Die Firma [thema] Managementsysteme GmbH möchte sich als Dienstleister
für die externe Regelüberwachung von BImSchG-Anlagen nach §52 BImSchG
vorstellen. Dieser Nachweis ist seit 2007 in Bayern Forderung Ihrer
zuständigen Überwachungsbehörde.
Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung als zugelassener
Umweltgutachter (DE-V-0236) bei der DAU (deutsche Akkreditierungs- und
Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter m.b.H) und Sachverständiger
für Entsorgungsfachbetriebe (für abfallwirtschaftliche Betriebe) an.