-
Beratung
Betreuung
Schulung
-
-
-
-
-
Abfallrecht – Elektronisches Nachweisverfahren
Abfallrecht – das elektronischen Nachweisverfahrens läuft seit April 2010. Planmäßig zum 1.4.2010 wurde das elektronische Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle umgesetzt. Abfallerzeuger und –transporteure konnten mit der elektronischen Signatur noch bis 02-2011 warten. Pflicht für alle Beteiligten ist die Registrierung bei der ZKS-Abfall