Abfallbeauftragter - Fortbildung - Dauer: 2 Tage (Fr., Sa.)
Um Ihrer Aufgabe als Abfallbeauftragte(r) gerecht werden zu können, muss Ihr Fachwissen auf aktuellem Stand sein. Der Nachweis eines Grundlehrgangs sowie eine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen alle 2 Jahre wird nach § 55 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) gefordert.
Mit der Teilnahme an unserem staatlich anerkannten Grund- bzw. Fortbildungslehrgang erfüllen Sie die gesetzlichen Verpflichtungen und werden kompetent und kompakt über die aktuellen Neuerungen und Trends im Entsorgungsbereich informiert.
Lehrgangsbeschreibung
- Grundlagen des Abfallrechts
- Neuerungen im Abfallrecht
- Änderungen im internationalen Recht
- Aktuelle Verordnungen im praktischen Vollzug
- Änderungen im Gefahrstoffrecht
- Neuerungen in den Arbeitsschutzregelungen sowie den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
- Gefahrgutrecht mit Hinweisen zu Änderungen
- Entsorgungstechnik und Entsorgungswirtschaft
- Organisation und Durchführung des Arbeitsschutzes im Betrieb
- Kennzeichnung und Lagerung gefährlicher Abfälle
Ort
86899 Landsberg a. Lech, Hinterer Anger 309/310
Lehrgangsgebühr
Euro 320,- (zzgl. MwSt.)
